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Auch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen kann ein Mitarbeiter auf der Arbeit verunglücken oder ein größerer Betriebsunfall sogar mehrere Arbeitnehmer betreffen. Betriebsinterne Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragte sollen in den Notfall-Prozess eingebunden werden und davon erfahren, wenn ein Mitarbeiter die Notrufnummer gewählt hat. Jeder Mitarbeiter soll mit den Rettungsplänen vertraut sein und wissen, welche Verantwortlichen in welcher Reihenfolge informiert werden müssen. Darüber hinaus sollte jemand spontan überblicken können, ob weitere Betriebsbereiche gefährdet sind und wie die Kollegen dort gewarnt werden können.
Organisatorische Mängel im betrieblichen Notfallablaufplan dürfen hierbei nicht zu riskanten Verzögerungen führen. Doch wie stellen Sie sicher, dass im Stress eines Notfalls nichts vergessen wird?
Der Mitarbeiter Lars, der in seinem Unternehmen gerade Zeuge eines Unfalls wurde, wählt die Notrufnummer 112. Der Alarmserver DAKS verbindet ihn mit der zentralen Rettungsleitstelle und ruft zusätzlich die firmeninternen Verantwortlichen (Ersthelfer, Gebäudesicherheit, Unternehmensführung) an und verbindet sie in einer Konferenzschaltung.
Die Rufnummer von Lars, der den Notruf initiiert hat, wird für die Kollegen in der Telefonkonferenz mit übertragen – betriebsinterne Ersthelfer können sich also unverzüglich zur Unfallstelle begeben. Sind Mitarbeiter in weiteren Betriebsbereichen gefährdet, können diese über vorbereitete Kommunikationsprozesse per Knopfdruck schnell und effektiv gewarnt werden.
Die zentrale Rettungsleitstelle erhält anfangs die höchste Priorität und kann ohne einleitende Ansage und mit sofortigem Rederecht die Meldung von Lars entgegennehmen und den Vorfall mit ihm besprechen. Lars' Arbeitskollegen in der Telefonkonferenz können zunächst nur zuhören.
Nach dem Auflegen der Rettungsleitstelle wird das Rederecht auf sie übertragen und sie können sich sowohl mit Lars als auch untereinander abstimmen und interne Maßnahmen besprechen.
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